3-G Regel Hallensport

Ab Montag den 23.08.2021 gilt für den Hallensport

 

  • Geimpft

oder

  • Getestet

oder

  • Genesen

Schüler unter 18 Jahren haben die Möglichkeit die Testbescheinigung ihrer Schule vorzulegen. Für Kinder bis zum vollendeten 7 Lebensjahr besteht keine Testpflicht.