Ab Montag den 23.08.2021 gilt für den Hallensport
- Geimpft
oder
- Getestet
oder
- Genesen
Schüler unter 18 Jahren haben die Möglichkeit die Testbescheinigung ihrer Schule vorzulegen. Für Kinder bis zum vollendeten 7 Lebensjahr besteht keine Testpflicht.